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Interessengemeinschaft Lebenswürde für Tiere
c/o Klaus Schaper, Mittelstraße 11, 31249 Hohenhameln www.info-argenhof.de
Finanzamt Wangen Datum: 17.04.07
Lindauer Straße 28
88239 Wangen i. Allgäu
Datum: 17.04.07
Betreff: 1. Anzeige gegen den Verein „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“
Argenhof, 88279 Amtzell, Vereinssitz Stuibenweg 2/2, 88239 Wangen
Amtsgericht Wangen, VR-Nr. 463
2. Antrag auf Entzug der Gemeinnützigkeit
3. Diverse Anträge, bezüglich Beweiserhebung durch Ihr Haus
(Sollte die Elektronische Form dieser Anzeige, des Antrages und der begleitenden Anhänge per Email nicht den geforderten Normen entsprechen, bitten wir um eine kurze Nachricht. Das Schreiben mit allen Anlagen geht Ihnen dann umgehend per Post zu.)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben bringen wir diverse Verstöße gegen die entsprechenden Paragraphen der Abgabenordnung in Bezug auf „Gemeinnützige Vereine“ und weitere Verstöße gegen die Steuergesetze durch den Verein „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“ zur Anzeige.
Wir, die „Interessengemeinschaft Lebenswürde für Tiere“, sind ein Zusammenschluss von tierschutzinteressierten Mitgliedern. Fälle wie Arche 2000, DTHW, oder auch mehr oder minder private Tierhortungen wie Liebenwalde oder in Neuss, zeigen die immensen Probleme im Tierschutz und damit verbundene Spendensammlungen.
Vermeintliche gut gemeinte Hilfe, im gutem Glauben gespendete Mittel, verkehren sich ins Gegenteil und helfen nur dubiosen Menschen und dienen der persönlichen Bereicherung einzelner. Gerade in letzter Zeit ist vermehrt die Gründung solcher Vereine und Tierschutzprojekte durch weitgehend mittelloser, unausgebildeter und von staatlichen Transferleistungen abhängiger Menschen zu beobachten.
Unser Bestreben ist ein Leben von Tieren in Würde und ohne Qual in einer verant-wortlichen Haltung. Schwerpunkt dabei ist eben die Kontrolle von Gnadenhöfen und Tiersammlungen, sowie die Aufdeckung und die Verhinderung von Missständen.
Unsere Mitglieder engagieren sich zudem in Sportvereinen deren Schwerpunkt auf Sport und dabei Jugendarbeit liegt. Oder in Vereinen zum Erhalt und Förderung von Kulturge-genständen. Aus diesen Aktivitäten rührt auch unser Bestreben, Spendenmissbrauch zu bekämpfen.
Uns ist der Kampf um die dringlich benötigten Mittel bestens bekannt. Dass der Staat hier im Sinne der Allgemeinheit Erleichterungen schafft, ist sehr zu begrüßen. Um so schwerer wiegt ein Missbrauch dieser gemeinnützigen steuerlichen Vorteile.
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Es muss dies in Regeln ablaufen, die für alle gleich sind und die uninformierte Spender vor Täuschungen und Betrug schützt, sowie die Tiere vor Leid.
Ebenso ist aber auf ein Gleichgewicht zwischen normaler gewerblicher Tätigkeit und dem gleichen Betätigungen in einem Verein zu achten. Wirtschaftliche Betätigung, sollte nach normalen, für alle geltende Regelungen besteuert werden.
Aber eben auch Vereine sollten die gleichen Voraussetzungen haben. Wenn auf der einen Seite, bei uns bekannten Vereinen, die Erlöse aus Getränkeverkauf bei einer Veranstaltung, oder einer zweiten Tombola im Jahr, steuerrechtliche Relevanz haben, dann ist ein Verein wie der des „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“ (im folgendem Verein genannt) - unabhängig von dem bereits im Jahr 2006 durch die StA Ravensburg festgestellten Leid einzelner Tiere und der Verstößen der ersten Vorsitzenden des Vereins, Frau Christiane Rohn als Privatperson – nicht zu tolerieren.
Wir haben uns im Januar dieses Jahres gegründet und haben durch verschiedene Umstände, den Verein der Frau Rohn als erstes Thema aufgegriffen.
Hier leiden nicht nur Tiere und sind entgegen den geltenden Schutzgesetzen untergebracht.
Hier werden Spender massiv getäuscht und Spendengelder für Mitglieder des Vereins verwendet. Der Sinn und Zweck des Vereins ist faktisch zu einer hauptsächlichen Unterstützung der 1. Vorsitzenden entartet und der Verein ist in erheblichen Umfang gewerblich tätig.
Nach der Voraussetzung der Steuervergünstigung in § 5 Körperschaftssteuergesetz sowie § 59 der Abgabenordnung, verstößt der Verein in großem Umfang gegen:
§ 51 Allgemeines, § 52 Gemeinnützige Zwecke, § 55 Selbstlosigkeit,
§ 56 Ausschließlichkeit, § 57 Unmittelbarkeit, § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung, sowie gegen den § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung der AO.
Entgegen dem § 2, der Gründungssatzung des Verein, welche von 1999 bis 12.12.06 gültig war,
-- verfolgt der Verein in erheblichem Umfang eigenwirtschaftliche Zwecke,
-- übt in erheblichem Umfang herkömmliche wirtschaftliche Tätigkeiten aus,
-- macht seinen Mitgliedern in großem Umfang Zuwendungen.
Im Einzelnen bringen wir folgende Punkte zur Anzeige:
- Die eigene Internetseite (www.der-gnadenhof.de) des Vereins beschäftigte sich seit mindestens 2004 bis zum 18.03.2007 praktisch nicht mit dem Verein und seinem Aufgaben. Der Verein ist ein Randthema bei der eigenen Darstellung. In der Version der Vereins Homepage der Firma ComArt, welche von 2004 bis Mitte 2006 online war, kommt der Verein selbst nur bei Hinweisen auf die Spendenabzugsfähigkeit vor. Die wesentlichen Punkte der Öffentlichen Darstellung des Vereins, waren bis zum 18.03.07 wirtschaftlicher Natur,
- so die DVD der Rohn-Auer Hundefilm GbR,
- der gewerbescheinpflichtige Malerin Rohn und ihren Erzeugnissen,
- den Produkten die unter der Marke „Dogsense“ verkauft werden,
- sowie einem gewerblichem Shop.
(Beweis: Anlagen 01. Screenshot der Internetseite des Vereins vom 17.03.07, Gnadenhofbär
16. Verkauf Gemälde alte Vereins HP,
17. Verkauf Kunstdrucke alte HP, 18. Seminare und Beratung 2005,
20. alte Homepage Verein kommt nicht vor, PDF)
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- Der Verein hat am 17.09.2004 die Markenschutzrechte beim Deutschen Patentamt, für die wirtschaftsrechtliche Handelsmarke „Dogsense“ zum Anbieten und Vertrieb von
- Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen, jeweils nur für Werbezwecke
- Futtermittel für Tiere und insbesondere für Hunde
- Hundeausbildung bzw. Hundeerziehung,
- Vermittlung von Trainingsphilosophien für Hunden, nämlich Unterricht zur Hundetrainer-Ausbildung (Coaching) in Form von Workshops und Seminaren,
- Beweglichkeits-Ausbildung für Hunde
- Dienstleistung zur Betreuung von Hunden, nämlich Betrieb von Tierpflegeheimen für Hunde
- Dienstleistung zur Betreuung von Hunden, nämlich Tierpflege
All diese Rechte lassen sich nicht mal in den Bereich eines Zweckbetriebes einordnen. Es sind rein wirtschaftlich, gewerbliche Bestrebungen. Die in direkter Konkurrenz zu gewerblichen Betrieben auf dem freien Markt stehen.
(Beweis: Anlage 02. Markenrechte, Kopie der Auskunft des Deutschen Patentamts)
- Der Verein verkauft auf seiner Homepage und auf dem Gnadenhof selbst, die entsprechenden „Dogsense“ Produkte. Über einen erheblichen Zeitraum, zumindest vom 17.09.2004 bis zum 01.02.2006 geschah dies unter der Lizenz des Vereins, da dieser im Besitz der Markenrechte war. Zudem ist die Vermarktung und Bewerbung dieser Produkte ausschließlich im Zusammenhang mit der Nennung des Vereins und auf dessen Medien erfolgt. Auch ist auf der Seite kein zweites Impressum oder ein Hinweis auf etwas anderes als eben dem gemeinnützigen Verein zu finden.
(Beweis: Anlagen 03. Seminar Preise Alte HP, 04.Dogsense Vereinsseite, 05.Dogsense Adresse,
01., 06., 07., 08., und 09. Produkte)
- Der Verein unterhielt bis Ende März 2007 auf seiner Homepage einen Shop, in dem Artikel mit dem Logo „www.der-gnadenhof.de“ angeboten wurden. Bei einer Bestellung wurde man auf die Gewerbliche Email Adresse info@dogsense.de geleitet. Das Warenangebot reicht von
- Hundegeschirr zu Preisen von 58,90 bis 56,00 €,
- Hundeleinen zu 29 und 39 €
- Halsbänder zwischen 22 und 29 €
- Hundedecken
- Buch „Man nennt mich Hundeflüsterin“, 42,00 €
- Dogsense DVD, 30,00 €
- 6 verschiedene Oberbekleidungsstücke mit www.der-Gnadenhof.de Logo oder Künstlerin Rohn, bis zum „Bruno der Bär Gedenkshirt zu Preisen von 19,90 bis 35,00 €
- Verschiedenste Devotionalien wie Tassen, Halstücher, Anhänger, Halsbänder bis zum Gnadenhof Stofftier, zu Preisen von 6,90 bis zu 34,00 €
(Beweis: Anlagen 01. und 08. Screenshots Shop Gnadenhof, 14. Buchverkauf, PDF. Kopien der kompletten Seiten können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden, ebenso wie Devotionalien mit Quittungen.)
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- Die Telefonnummer und Adresse des „Dogsense“ Verkauf, ist die des Vereins. Hier werden also mit Vereins Technik und Equipment, im Vereinsbüro – für das an die Rohn/Speidel GbR Miete entrichtet wird -, von Vereins Büro-Mitarbeitern, gewerbliche Geschäfte abgewickelt.
(Beweis: Anlage 05. Screenshot Dogsense Adresse)
- Die Telefonnummer und Adresse der Rohn/Auer Hundefilm GbR (Ust-Id-Nr. DE249982680), unter der die „Dogsense“ DVD verkauft wird, ist die des Vereins. Hier werden also mit Vereins Technik und Equipment, im Vereinsbüro – für das an die Rohn/Speidel GbR Miete entrichtet wird -, von Vereins Büro-Mitarbeitern, gewerbliche Geschäfte abgewickelt.
(Beweis: Anlage 36. Screenshot Hundefilm Impressum)
- Die Artikel der Marke Dogsense, Waren aus dem Shop der Internetseite des Verein und Kunstdrucke, werden seit mindestens 2006 auch in mehreren gewerblichen Handelsbetrieben angeboten. Dies wären als Beispiel:
- Oekalog-shop.de, Uhlandstr. 3, 75334 Straubenhardt ,Ust-IdNr.: DE199174651. Hier werden diverse Kunstdrucke, T-shirts und Anhänger aus dem Vereins Shop angeboten.
- Ebay, hier unter dem Mitgliedsnamen „Dogsense“ als gewerblicher Verkäufer.
- W. & G. Grän, Blütenring 23, 87665 Mauerstetten, Ust-IdNr.: DE198604009
- Amazon, hier werden Buch und DVD, aber im Direktvertrieb angeboten
(Beweis: Anlagen 10. Oekalog Homepage Kopie PDF, 11. Ebay Dogsense Leine PDF, 12. Screenshot Ebay Dogsense Shop, 13. Screenshot Graen-Versand, Dogsense DVD, 14. Buchverkauf alte Homepage – amazon Verweis -, 15. Screenshot Amazon, DVD – unter Bücher angeboten -)
- Der Verein bietet umfangreiche Seminare und Workshops an. Über einen erheblichen Zeitraum, zumindest vom 17.09.2004 bis zum 01.02.2006 geschah dies unter der Lizenz des Vereins, da dieser im Besitz der Markenrechte war. Zudem ist die Vermarktung und Bewerbung dieser Produkte ausschließlich im Zusammenhang mit der Nennung des Vereins und auf dessen Medien erfolgt.
(Beweis: Anlage 03. Seminar Preise Alte HP – hier auch die Preise und die Ausbuchungsmitteilung 2 Tage nach Veröffentlichung des Angebotes -, 18. Seminare und Beratung 2005, 19. Seminare, Vorträge 2006, Anlage 21, Original PDF Seminare 2007 aktuell neue Homepage)
- In der Schweiz werden diese Seminar in einem sehr großen Rahmen durch das „Dogsense – Seminar – Management, Schweiz“, Christine und Urs Niklaus (dogsense@bluewin.ch) abgewickelt. Diese gewerbliche Aktivität wird auf der Vereinsseite intensiv seit 2005 beworben.
(Beweis: Anlage 22, Original PDF, Seminare Schweiz 2007 aktuell, neue Homepage, 23. Screenshot, Branchenbuch Schweiz, Dogsense)
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- Es finden in Unterstützung mit diesem Management in der Schweiz auch weitere Handlungen wie Spendensammlungen statt. Hier ist auch ein eigenes Schweizer Konto von Frau Rohn eingerichtet. Ob dieses auch für die Abwicklung der Seminar Einnahmen genutzt wird, kann von uns nicht beurteilt werden.
(Beweis: Anlage 24, Original PDF, Spendenaufruf in der Schweiz, Schweizer Konto Frau Rohn)
- Seit der neuen Satzung vom 12.12.2006 sind Beratungen, Training und Vorträge Satzungsziel. Ausweislich der Homepage sind diese gegen Entgelt zu besuchen. Der mögliche addierte Gesamtumsatz der Vorträge beläuft sich hierbei auf über 100.000 Euro pro Jahr (Inklusiv der Schweizer Vorträge). Ohne dass Beratungen und Einzelstunden (zwischen 30 und 70 Euro pro Einheit) hier berücksichtigt sind. Die hier durchgeführten „Unterrichtungen“ werden von hunderten von Anbietern normal als gewerbliche Tätigkeit durchgeführt. Diese versteuern dies normal, haben eine normale Werbung, keinen Vereinsbonus. Frau Rohn hat keinerlei nachweisbare Ausbildungen hierzu, keine Prüfungen wie etwa nach § 11 Tierschutzgesetz, welche eigentlich für jedes Tierheim vorgeschrieben sind. Ebenso die dafür ausgewiesenen Mitarbeiter Sebastian Schäfer, Andrea Stern, Sylvia Albert. Lediglich Herr Klaus Schumacher hat für diese Beratungen und Seminare welche er durchführt, durch seinen Beruf als Polizei-Hundeführer eine Qualifikation.
- Nach Gründungssatzung sind folgende Zielrichtung durch Aufgaben festgelegt und somit Bestandteil der Zuerteilung der Gemeinnützigkeit:
- § 2 Aufgaben des Vereins
- Der Verein wird folgende Aufgaben erfüllen: Schutz, Pflege und Wart nicht mehr vermittelbarer Tiere. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke.
Die jetzigen Angebote im Rahmen der „Mensch-Hund Beziehung“ sind völlig von dem ursprünglichen Beweggründen entfernt und stehen im direkten Wettbewerb mit gewerblichen Hundeschulen und Trainern.
Mit der neuen Satzung hat also der Verein sich selbst, unabhängig von den bisherigen Verstößen, außerhalb der Bedingungen für die Gemeinnützigkeit gestellt.
(Beweis: Anlage 21, 22, 25, Seminare, Einzelberatung und Unterbringung, Aktuelle Homepage)
- Die Seminare auf dem Argenhof finden in der Galerie und auf dem Übungsplatz des Vereins statt. Diese wird hierzu von den Angestellten des Vereins, bestuhlt und auch nachher gesäubert. Ebenso wird der Trainingsplatz des Vereins für diese Aus- und Weiterbildungen im gewerblichem Rahmen genutzt. Also Mitarbeiter und Einrichtungen welche mit Spendengeldern finanziert werden, erwirtschaften gewerblichen Einkünfte.
(Beweis: Anlage 18. Seminare und Beratung 2005, 19. Seminare, Vorträge 2006, sowie Heranziehung der Personalunterlagen des Gnadenhofes und der gewerblichen Betriebe Dogsense und Hundefilm, diverse Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern)
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- Der Verein ist der Domaininhaber der Domains www.dogsense.de und www.Christiane-Rohn.de, auf beiden Domains ist eine Umleitung geschaltet, die direkt auf die Seite des Vereins führt und auf dem die Produkte von der
- 1. Vorsitzenden Frau Rohn verkauft werden. Der Verein kommt also für die Kosten von zweier gewerblicher Seite auf. Weiterhin vertreibt er, wie oben beschrieben und nachgewiesen, mit seinen Mittel und Mitarbeitern die gewerbliche Produkte dieser Seiten.
(Beweis: Anlage 26. Denic Auskunft „der-gandenhof“ Domain, 27. Denic Auskunft „christiane-Rohn“Domain, 28. Denic Auskunft „Dogsense“ Domain, 29. Screenshot, Adressleiste Domain Christiane-Rohn 10.04.07, 30. Screenshot, Adressleiste Domain Dogsense 10.04.07, sowie die Bereits angeführten Beweise oben welche den Produktverkauf nachweisen.)
- Der Verein bietet seit 2004 ein Praktikum für Helfer auf dem Hof, gegen Entgelt/ Bezahlung durch die Praktikanten selbst an.
(Beweis: Anlage 31, Original PDF, Vereins Praktikum)
- Der Verein sammelt Geld für ein Hundehaus Spenden, dessen zukünftige Eigentümer und heutige Bauträger ausweislich der Auskunft des Bauamtes Wangen, die Damen Rohn und Speidel sind. Diese betreiben eine GbR – Büro der Frau Speidel ebenso auf dem Argenhof -, deren Geschäftszweck die Verwaltung und Vermietung des Objektes Argenhof 1 ist. Es ist also ein unmittelbar gewerbliches Objekt, für welches der Verein Gelder sammelt. Der Verein arbeitet und sammelt also mit seinen Mitteln und Mitarbeitern für ein gewerbliches Geschäft.
- Antrag (Punkt 3. des Betreffs)
- Seit mindestens 2004 sammelt der Verein für diesen Hundehausbau Spenden. Eigene Formulare und ein Baustein- und Namensschildssystem wurden dazu eingeführt. Ausdrücklich wird auch der Spendenbezug eben zweckgebunden für das Hundehaus erklärt. Dies wird auch durch die mail des Hofes vom 20.03.06 bestätigt – wobei in der angegebenen Summe nur die Bausteine beinhaltet sind, nicht die einzelnen Spenden die mit einem solchen Verwendungszweck erfolgten -. Demnach handelt es sich um zweckgebundene Spenden.
(Beweis: Anlage 32. Projekt Hundehaus Sonderseite des Vereins, 33. Screenshot Hundehausspenden Formular, 34. Screenshot Hundehausspenden Zweckbezug, 35. E-mail Verein über Dogsense zum Hundehaus vom 20.03.06, 39. mail Christiane Rohn Hundehaus, 40. und 41. mails Bauamt Wangen)
Hiermit beantragen wir die Überprüfung:
- sind die zweckgebundenen Spenden für das Hundehaus (unabhängig von der Unzulässigkeit der Sammlung für einen gewerblichen oder den Vorteil der ersten Vorsitzenden), wirklich
- noch separat auf einem Konto des Vereins
- sind diese Spenden in der Buchführung korrekt als Zweckgebunden und mit den Daten der Spender – für eine eventuelle Rücküberweisung – verzeichnet.
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- Antrag (Punkt 3. des Betreffs)
- Bezüglich der Verbindung zwischen dem Verein und dem Gewerbe „Dogsense“
- wie sie unter anderem auch aus der Anlage 35. hervorgeht.
- Beantragen wir die Überprüfung des Arbeitsverhältnisses, der vorgeblich
- für das Management Christiane Rohn beschäftigten Erica Jane Whitehead, die
- aber als Selbstständig beim Amtsgericht Wangen in Anträgen bezeichnet wird.
- Also
- in welcher Form ist eine Entlohnung der Frau Whitehead erfolgt
- durch wen ist diese Entlohnung erfolgt
- Ersatzweise, die Klärung der Frage, was an den Tätigkeiten von Frau Whitehead erfüllte das Faktum der Selbstständigkeit
- Ersatzweise, die Klärung der Frage, ob es sich eventuell um eine verdeckte Scheinselbstständigkeit handelt
- Antrag (Punkt 3. des Betreffs)
- Bezüglich der Verbindung zwischen dem Verein sowie dem Gewerbe „Dogsense“, und den Seminarleitungen und Einzelstunden und Beratungen gegen Entgelt durch den Herrn Klaus Schumacher.
Beantragen wir die Überprüfung
- wer nimmt diese Beträge für Seminare, Beratungen, Einzelstunden ein, also auf welches Konto und wie werden diese verbucht
- wie wird Herr Schumacher entlohnt
- wie wird diese Tätigkeit versichert und gemeldet
- Antrag (Punkt 3. des Betreffs)
- Der Verein hat auf seiner alten Homepage (siehe Anlage 14.) intensiv das Buch der Frau Rohn beworben und direkt verkauft. Ausweislich der Aussage des Verlages, hier Frau Wengereck bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg, wurden 2.500 Bücher hierzu ohne Berechnung an den Verein geliefert. Der Verkaufspreis betrug 42,00 € pro Buch. Dies entspricht einem Reinerlös von 105.000 Euro. Entsprechende Arbeiten und Abwicklung liefen vollumfänglich über den Verein, seine Technik und seine Mitarbeiter.
Beantragen wir die Überprüfung
- wer nahm diese Summen ein? (ausweislich der Aussagen etlicher ehemaliger Mitarbeiter und der Verleger, wurden die Rechnungen über den Verein erstellt und die Summen auf das Vereinskonto gezahlt)
- bei einer solchen Menge von verkauften Büchern, kann man wohl von einem gewerblichen Handel ausgehen, wie wurde dieser gemeldet?
- der Verkaufspreis von 42,00 € ist der Verkaufspreis nach deutscher Buchpreisbindung für den Buchhandel, in welcher Art sind die Abgaben und Steuern bezahlt worden?
- Sollte der Verein nicht als der wirtschaftlich Verantwortliche für den Verkauf gemeldet sein, wurde er dann für die Stellung der Bilder, Tiere, Personal und Büroräumen für die Erstellung des Buches, sowie für die geleistete Werbung, Rechnungsstellung, Warenannahme und die Abwicklung des Verkaufs bis hin zum Versand, angemessen entschädigt?
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- Antrag (Punkt 3. des Betreffs)
- Frau Rohn ist seit 1999 auf dem Lempen Hof mit der Berufsbezeichnung Kunstmalerin in den Telefonbüchern und Adressdateien gemeldet. So gibt sie auch ihren Beruf in der Öffentlichkeit an, so bewirbt sie auch die von ihr zum Verkauf angebotenen Produkte. Entgegen ihren Behauptungen hat Frau Rohn nicht in Stuttgart Malerei und Bildhauerei studiert. Sie hat lediglich nicht ganz zwei Semester an einer freien Kunstschule mit VHS Charakter belegt. Demnach kann ihre Künstlerische Tätigkeit nicht als Freiberufliche gewertet werden, sondern bedingt eine gewerbliche Anmeldung.
- Hier Beantragen wir die Überprüfung
- liegt eine solche Gewerbeanmeldung für den Zeitraum seit 1999 vor
- wurden hier Steuern für die verkauften Bilder, Kunstdrucke und Postkarten entsprechend abgeführt
(Anlage 37. und 38. Auskunft Kunstschulen Stuttgart)
- Antrag (Punkt 3. des Betreffs)
- Der Verein ist Mieter auf dem Argenhof der Rohn/Speidel GbR. Laut Aussagen ehemaliger Vorstandsmitglieder beträgt die Pacht 5.000,00 € pro Monat. Da der Verein alle Kosten für den Unterhalt und Renovierungen trägt, zudem (siehe Punkt 15. und 16.) die Umbauten finanziert – aber gleichzeitig die Gewerbe Hundefilm-Rohn/Auer GbR, Dogsense Christiane Rohn, Kunstmalerin Christiane Rohn und zumindest Frau Speidel von der Rohn/ Speidel GbR dort ihren Sitz, Büro, Verkaufsabwicklung und Ausstellung haben, beantragen wir die Überprüfung
- hat die Hundefilm-Rohn/Auer GbR einen Mietvertrag und bezahlt gemäß der Nutzung von Büroraum und Versandabwicklung Miete und Nebenkosten
- hat die betreffende Firma eigene Mitarbeiter, oder durch wen werden die Arbeiten geleistet und die Umsätze erwirtschaftet
- ist die Rechtsform der GbR, in diesem Fall der reinen wirtschaftlichen Vermarktung einer DVD im größeren Umfang, überhaupt die zulässige
- hat das „Dogsense Christiane Rohn Gewerbe“ einen Mietvertrag und bezahlt gemäß der Nutzung von Büroraum, Ausstellung und Versandabwicklung Miete und Nebenkosten
- hat das betreffende Gewerbe eigene Mitarbeiter, oder durch wen werden die Arbeiten geleistet und die Umsätze erwirtschaftet
- hat die Rohn/Speidel GbR einen Mietvertrag und bezahlt gemäß der Nutzung von Büroraum, Ausstellung und Versandabwicklung Miete und Nebenkosten
- hat die betreffende Firma eigene Mitarbeiter, oder durch wen werden die Arbeiten geleistet und die Umsätze erwirtschaftet
- hat die „gewerbliche Malerin Christiane Rohn“ einen Mietvertrag und bezahlt gemäß der Nutzung von Büroraum, Ausstellung und Versandabwicklung Miete und Nebenkosten
- hat das betreffende Gewerbe eigene Mitarbeiter, oder durch wen werden die Arbeiten geleistet und die Umsätze erwirtschaftet
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Seite 9 zum Schreiben IG Lebenswürde an das Finanzamt Wangen vom 17.04.07
- Der Vereinssitz, sowie das Büro des von 1999 bis ins Jahr 2006 rechtlich im Amt befindlichen 2. Vorsitzenden Wulf Rohn – welcher auch für die Buchführung und die Finanzen verantwortlich zeichnet – befindet sich in der Stuibenstr. 2/2, in Wangen.
- Wird hierfür vom Verein Miete entrichtet für eben jenen Büroraum und die Lagerung der Unterlagen?
- steht die Miethöhe des Vereins - in Betrachtung der anderen Nutzungen auf dem Objekt Argenhof, sowie den getragenen Kosten für Unterhalt, Sanierung und Umbauten um das Objekt überhaupt im Ansatz nutzungsfähig für den Verein zu gestalten, und bei Betrachtung der Anzahl an privaten Tieren die von Frau Rohn auf dem Objekt gehalten werden – überhaupt im Verhältnis zu den vom Verein genutzten Flächen und Gebäudeteilen, dies auch im Vergleich zu den ortsüblichen Mieten für ein solches Objekt.
- Oder handelte es sich hier um eine versteckte Zahlung zum alleinigen Nutzen der ersten Vorsitzenden Frau Rohn. Laut Aussage der Verantwortlichen gibt es eine „Interne Vereinbarung“ innerhalb der Rohn / Speidel GbR, wonach der „Überschuss“ der Mietzahlungen des Vereins zu Gunsten des Anteils am Objekt Argenhof für Frau Rohn gerechnet wird. Hier sollten die Mietverträge und der Gesellschaftervertrag der GbR Klärung schaffen.
- Antrag (Punkt 3. des Betreffs)
- Laut Aussagen des ehemaligen Treuhänders Rainer Mikolitsch des Vereins, erwirtschaftete der Verein im Geschäftsjahr 2004 ein operatives Minus von 170.000 Euro. Auch die Spendenaufrufe des Vereins zeigen bis heute ein Bild der faktischen Zahlungsunfähigkeit.
Beantragen wir die Überprüfung
- da der Verein über kein Vermögen oder Besitz verfügt, liegt hier eventuell eine Insolvenz Verschleppung vor?
- bis zum 16.10.05 war K. Schuhmacher Kassenwart, danach im Anschluss sofort Kassenprüfer (für seine eigene Kassentätigkeit aus dem Vorjahr), inzwischen im Vorstand. Seit seiner Wahl 2006 in den Vorstand ist kein Revisor mehr gewählt. Ist dies für einen gemeinnützigen Verein, welcher Mittel in diesen Höhen bewegt, und der in einer solchen wirtschaftlichen Lage ist, zulässig ?
Wir bedauern Ihrem Hause einen solch umfangreichen Schriftsatz senden zu müssen. Gerne hätten wir dies kürzer, mit weniger Punkten getan. Doch die bisherigen Ergebnisse, auch die in der Presse zu lesenden Beschreibungen der Durchsuchung und des Ermittlungsverlaufes, lassen uns befürchten das diesem „Verein“ und seiner Hauptakteurin Frau Rohn, anders nicht Einhalt zu gebieten ist.
Da war z.B. zu lesen, dass die Beschuldigte sehr kooperativ selbst die betreffenden Unterlagen herausgab und der eigentliche Vereinssitz wo die Finanzkontrolle lag, nicht betroffen war. All dies kann in einem solchen Geflecht, was mit einer solchen Energie am Gewinn geführt wird, nicht greifen.
Dies, verbunden mit etlichen Auffälligkeiten im gesamten Ablauf der bisherigen – ja durchaus zahlreichen - Ermittlungen und Kontrollen, insbesondere bei der zu betrachtenden völlig fehlenden Einsicht der Frau Rohn im Bezug auf die bereits erfolgten Mahnungen, beweisen für uns die Notwendigkeit unseres Vorgehens.
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Aus diesem Grund haben wir uns bemüht unseren Vortrag so detailliert und mit den Entsprechenden Nachweisen zu gestalten.
Wir denken, dass bei diesen oben angeführten Punkten, auch Ihr Haus unsere Ansicht teilt, dass dies ein Verein ist, der wahrlich nicht die Vergünstigung eines Eingetragenen Vereins verdient.
Hier geht es um persönliche Bereicherung einer Frau die ohne Ausbildung und Beruf zu einer Geschäftsfrau mit unterschiedlichsten Gewerben und Eigentum an einem respektablen Hof gekommen ist. Aber eben zu Lasten der Tiere, und nur durch die Tiere und den Verein und seinem Spendenaufkommen.
Aus den vorstehenden Gründen, Erscheint uns eine Entziehung der Rechtsfähigkeit nach §43 BGB, Abs.2
„Einem Verein, dessen Zweck nach der Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er einen solchen Zweck verfolgt.“
hier zwingend und dringlich geboten, zumal sich die Verstöße über mehrere Jahre hinzogen und auch nicht nach der Feststellung der Staatsanwaltschaft Ravensburg im April 2006 beendet wurden.
Wir haben also in Erweiterung dieser Anzeige zu Ihren Händen, einen Antrag auf Entzug der Rechtsfähigkeit an das Amtsgericht Wangen gerichtet. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie hier dem Amtsgericht die möglichen Ergebnisse Ihrer Ermittlungen als Entscheidungshilfe zukommen lassen würden.
In der Anlage A, erhalten Sie unseren Antrag an das Amtsgericht Wangen zum Entzug auf Rechtsfähigkeit des Vereins „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“. Diesem können Sie Einzelheiten zu den Vergünstigungen, welche der Verein seinem Mitglied und Vorsitzenden Frau Rohn entgegenbringt, entnehmen.
Auch die Rechts- und Satzungsverstöße des Vereins sind hier im einzelnen dargestellt.
Dieser Verein und seine Vorsitzende halten sich faktisch an kein Gesetz, keine Regelung, keine Vorschrift. Es wird gelogen, mit erfundenen Geschichten werden Spender um ihr Geld gebracht, man tritt mit dem Vorteil eines gemeinnützigen Vereins in Konkurrenz zu normalen Anbietern, die nach den Gesetzen ihre Steuern bezahlen, man bildet Hundetrainer aus ohne sich selbst wenigstens den Grundregeln einer Prüfung nach § 11 des Tierschutzgesetzes gestellt zu haben, man beschäftigt Personal was ohne jegliche Fachkenntnis ist.
Ausweislich der eigenen Darstellung sind vom Verein zwei Mitarbeiter bei der Administrativen Verwaltung beschäftigt. Der Verein vermittelt selbst praktisch gar nicht, dies wird von einer Ehrenamtlichen Helferin unter einer gesonderten Seite vorgenommen. Futterspenden und Futterbestellung wird laut eigener Darstellung des Vereins von einer Tierpflegerin übernommen. Dies unterstützt unsere Annahme, dass diese Mitarbeiter zwar vom Verein angestellt sind, aber vornehmlich für die gewerblichen Aktivitäten der Vereinsvorsitzenden tätig sind.
Zum Schaden der Allgemeinheit, es zerstört den Glauben von Spendern an den seriösen Tierschutz und das Vereinswesen, und die Tiere leiden.
Wir bitten Sie diesem Rechnung zu tragen und dem Verein die Gemeinnützigkeit schnellstmöglich – zumindest vorübergehend bis zum Abschluss der Ermittlungen – zu entziehen. Dies erscheint insbesondere im Hinblick auf den laut Vereinsangaben zum 30.06.07 auslaufenden vorläufigen Freistellungsbescheinigung vom 01.12.06., dringlich.
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Der Verein vergrößert den entstandenen Schaden praktisch täglich. Hier muss auch an die Folgen gedacht werden sollte die Gemeinnützigkeit entzogen werden, so sind ja pauschale Versteuerungen von Spenden, Patenschaften sowie der entgangenen Umsatz- und Gewerbesteuern schon in einer, in diesem Fall, erheblichen Höhe zu dokumentieren.
Der Verein nimmt z.B. gerade - durch einen Pressebericht zusätzlich befördert – Patenschaften für einen Privathund von Frau Rohn an, scheut auch nicht davor zurück Vollpatenschaften für diesen Hund entgegen zu nehmen, obgleich der Hund bereits mehrere Paten hat. Dass dabei zwei konkrete Übernahme Angebote für diesen Hund vorliegen, und dieser so aus seinem Verwahrort in der Reithalle kommen könnte, fügt sich in das wahre Bild dieses Vereins nahtlos ein.
(Entsprechende Beweismittel, können Sie in dem Antrag an das Amtsgericht entnehmen)
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und möchten Sie im Sinne der Tiere, Spender und der Allgemeinheit bitten, hier zeitnah tätig zu werden.
Gerne würden wir in Bezug auf eine mögliche Unterrichtung unserer Interessengemeinschaft, zu Ihren Tätigkeiten und Ergebnissen, oder der Übermittlung zumindest eines Aktenzeichens Ihres Hauses, eine rechtliche Beratung durch Ihr Haus entgegennehmen.
Für eventuelle Nachfragen oder weitere Anhalts- und Beweismittel stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kaus Schaper
vertretend für die Interessengemeinschaft Lebenswürde für Tiere
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