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Hier stimme ich Dir zu. Ich habe weder bei Dir als Person, oder beim Verlag ComArt, um eine solche Abdruckgenehmigung für Zitate aus dem Buch „Man nennt mich Hundeflüsterin“ von Christiane Rohn (ISBN-13: 978-3905319880) nachgefragt. Auch nicht bei Frau Rohn. Auch für keines der Bilder auf meiner Seite habe ich dies getan. Bei den Bildern, ist mir auch nicht ersichtlich, auf welche Du Dich im Einzelnen beziehst. Also auf welche Du ein persönliches oder Verlags-Urheberrecht geltend machen möchtest. Hier bitte ich um Aufklärung. |
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Das mangelnde Vertrauen bestürzt mich zwar, doch was dies mit Zitaten von Texten und Bildern aus einem Buch
in zwei Auflagen öffentlich verkauft wurde, zu tun hat, erschließt sich mit nicht. Es liegt hier wohl kaum ein Geheimnis vor. Es ist ein sehr populäres Buch, keine Geheimdokument. Die Leistung dieses in dieser Form erstellt und veröffentlicht zu haben ist unzweifelhaft Euch zurechnen. |
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Dieses sehr gütig wirkendes „Angebot“ wird leider durch die folgenden Bedingungen sofort konterkariert. Zudem sehe ich hier keine wirkliche Notwendigkeit, da Zitate keiner besonderen Erlaubnis bedürfen. Ich würde aber gern einmal mit Dir Deine wirklichen Interessen in dieser leidigen Angelegenheit „Argenhof“ erörtern. Denn mit Verlaub, in der Gesamtsicht dieser mail, tauchen da bei mir doch Zweifel auf. Aber dies sollte dann, ohne Drohungen und Fristsetzungen geschehen. Es sollte mich aber schon wundern, wenn das Ehepaar Wengereck nicht an der Aufklärung der Sachlage um den „Argenhof“ interessiert wäre. Nichts anders versuche ich mit meiner Seite. Der Verlag ComArt und seine Verantwortlichen haben einen erheblichen Grundstein für das heutige Fundament auf dem Frau Rohn heute arbeitet, gelegt. Da sollte abseits dieser wohlfeilen Texte mit begrenztem Realitätsbezug in diesem Buch, doch ein Interesse an den Tatsachen Vorrang haben. Bei diesem kann eine öffentliche Richtigstellung, dieser veröffentlichten Märchen im Buch „Man nennt mich Hundeflüsterin“, nur im berechtigtem Interesse aller, die ein Herz für Tiere haben, liegen. |
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Hierfür sehe ich persönlich keine Notwendigkeit. Zudem ist es kaum kontrollierbar, in welchen Foren Bild- oder Textauszüge erscheinen. Auch finde ich es schön, wenn solche Fakten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Nur so kann man doch wenigstens einen Bruchteil an Informationen, den schönen Märchen aus den Zeitschriften und dem Buch, entgegensetzen. Das ermöglicht Aufklärung über die Tatsachen. |
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Wie oben bereits geschrieben, mir sind Drohungen und Erpressungen zuwider. Zudem bin ich gesetzlich verpflichtet bei einem Zitat die Quelle zu benennen, soweit diese mir bekannt ist. Eine Aufforderung zu einem gesetzwidrigen Handeln, empfinde ich als bedenklich. Dies solltest Du dringlich mit dem von Dir in Deiner Mail angegebenen Rechtsanwalt besprechen und diese Forderung überdenken. Zudem mutet es schon etwas seltsam an, dass Du bereit bist, etwas (jederzeit widerruflich) zu tolerieren, was mit Deinen vermeintlichen Urheberrecht zu tun hat. Aber den Namen eines normalen öffentlich agierenden Verlages, sowie deren Inhaber, die also keinerlei Beschränkungen unterliegen zensiert haben möchtest. Für mich sehr schwer zu verstehen, aber unerheblich. Den Inhalt meiner Seite, vor allem die Texte, werde ich sicher nicht mit Dir Marianne oder mit Deinem Mann Norbert absprechen. Auch plane ich kein Buch, somit ist eine Absprache mit dem Verlag ComArt nicht nur sinnfrei, sondern eine untaugliche Maßnahme. Eventuell ist dies aber eine Sache für einen meiner Mitstreiter an diesen Seiten, der nach meinem Wissen ein Buch im Eigenverlag erwägt. Ich werde hier nachfragen. |
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Vom Inhalt her, hätte ich die Rückseite des Buchumschlages, auch als Werbetext gewertet. Dass Du nun diese Bezeichnung für eine Beschreibung und Inhaltsübersicht des Buches Deines Verlages anführst, will ich nicht kommentieren. Was die Abstimmung von meinen Texten mit Euch angeht, so verweise ich auf meine vorherige Aussage. |
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Vielen Dank für diese „Gnadenfrist“, aber diese benötige ich nicht. Als „Gegenleistung“ möchte Dir einmal die gängige Rechtssprechung nahe legen und insbesondere auch das Medienrecht. Zudem verweise ich auf das Urheberrecht und hier, neben den § 50, § 52 und § 53 besonders auf: |
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§ 51 Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden |
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Hier möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, dass Du selber mittels E-mail an die Redaktion meiner Seite, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen zu Deinem Schaden, auf meiner Seite anmahnst. Zudem werden etliche dieser (vermeintlich unter Deinem Urheberrecht stehende) Zitate in verschiedenen Medien, aber insbesondere auf einer bestimmten Seite bereits veröffentlicht. Ich halte aus diesen Gründen eine öffentliche Darstellung Deiner Mail mit der Geltendmachung Deiner vorgeblichen Rechte, für Dich (in Deinem Interesse) und meiner Sicherheit und Interessen geboten. Mit freundlichen Grüßen Klaus Schaper |
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