Der Verein “Gnadenhof - Lebenswürde für Tiere e.V.”

Vorbemerkungen zum allgemeinen Verständnis:

Das Recht, einen Verein zu gründen ist im Grundgesetzes der BR Deutschland, Artikel 9 festgeschrieben.

Ein Verein ist nach deutschem Zivilrecht (Privatrecht/BGB) der Zusammenschluss von mehreren Personen (Mitgliedern) unter einem Namen (Vereinsnamen) zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks (Vereinszweck), wobei der Fortbestand des Vereins nicht von bestimmten Personen abhängig ist.

Die rechtlichen Grundlagen sind im BGB §21 - §79 festgelegt.

Durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes nach § 21 BGB erhält ein nicht wirtschaftlicher Verein den Status einer juristischen Person. In der Satzung bestimmt der Verein seine eigene Verfassung weitgehend selbst. Die Satzung ist neben den Gesetzen die wichtigste Regelung für den Verein. In der  Satzung bestimmt der Verein seinen Sinn und Zweck, was der Verein und sein Vorstand darf und was er leisten muss. Alles wird durch diese Verfassung, die Satzung des Vereins geregelt.

Die wichtigsten Vereinsorgane:

  1. der Vorstand, verantwortlich für die Rechtsgeschäfte, er vertritt den Verein nach aussen hin.
  2. die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und soll diesen und seine Tätigkeit kontrollieren und überwachen. Durch die Wahl des Vorstandes die Richtung und den Weg des Vereins lenken. Aber auch durch Wahl der Kassenprüfer, die Abnahme des Kassenberichtes und Genehmigung des Etats fürs nächste Jahr die finanzielle Kontrolle des Vereins erhalten. Nur die Mitgliederversammlung kann den Vorstand entlasten, also aus der Verantwortung nehmen.

Eine Sonderform von nichtwirtschaftlichen Vereinen ist die Möglichkeit, sich nach der Steuer-Abgabenordnung (AO) §§ 51-68 eine sogenannte. „Gemeinnützigkeit“ (GN) vom Finanzamt bescheinigen zu lassen.

Die Folgen einer solchen „Gemeinnützigkeitsbescheinigung“ (Freistellungsbescheid) für einen Verein, um nur einige zu nennen:

  • weitgehende Befreiung von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer,  Schenkungs- und Erbschaftsteuer,
  • Umsatzsteuer: im Bereich des Zweckbetriebs und der Vermögensverwaltung unterliegen die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 7%;
  • Spendenbegünstigung: Spenden an einen gemeinnützigen Verein sind beim Spender steuerlich absetzbar, was für das Spendenaufkommen förderlich ist.

Die nahezu einzigen Bedingungen dafür:

  • Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen  Voraussetzungen für Steuervergünstigungen gegeben sind.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  • Die Vereinsmitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

Zudem: Ein Verein verfolgt unmittelbar ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, wenn er selbst diese Zwecke verwirklicht.

Und natürlich die ordentliche Jahresbilanzierung mit Kontrolle durch die Mitgliederversammlung bei der jährlichen Jahreshauptversammlung (Entlastung des Vereinsvorstandes).

Eigentlich ganz einfach, oder?

Falls nicht, ergänzende Informationen zu den teilweise doch recht unüberschaubaren Vereinsgeschehen, mit einigen Fallbeispielen aus dem Bereich “Tierschutz” erhalten Sie hier:

 www.klausschaper.de/spendenvereine.htm

Nun wollen wir einmal auf den  Verein „Gnadenhof - Lebenswürde für Tiere e.V.“ sehen:

Historie:

Wir werden Ihnen in den nächsten Tagen und Wochen, zu den einzelnen Punkten genauere Informationen anbieten. Diese können Sie dann stets durch einen Klick auf die blau markierten Stellen erhalten, sie sind der Link zu der Informationsseite zu diesem Punkt. Anfangen möchten wir erst einmal mit der Aufzählung der markanten Punkte des Vereins.

28.03.1999

Gründungsversammlung (9 Personen)

Sommer 1999

Beginn der Tierunterbringung auf dem Lempenhof

21.05.1999

Eintragung in das Vereinsregister Wangen, unter der Nummer 463

30.11.2001    

Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit) vom Finanzamt Wangen

2002/2003

Kauf des Objektes Argenhof, ein ehemaliges Pferdegestüt, durch die Damen Rohn und Speidel

2002/2003

Gründung der Rohn/Speidel GbR, als Verwaltungsgesellschaft der Immobilie Argenhof

2002/2003

Umzug - mit 250 Tieren - auf den Argenhof

2003

Umfangreiche Renovierungs- und Ausbauarbeiten auf dem Argenhof

Mitte 2003

Beauftragung einer Werbeagentur für Presse- und Medienbetreuung. Erstellung einer Hochglanzpresse-Broschüre, die auch für Grossspender zum Einsatz kommt

2003

Werbung von Fördermitgliedern, entgegen der Satzung, in dieser Broschüre

Ende 2003

Broschüre zeigt Erfolg, Frau Rohn und der Gnadenhof sind Thema in überregionaler Presse und Fernsehen

Anfang 2004

Der Verlag ComArt, vertreten durch Marianne und Norbert Wengerek, wird auf Frau Rohn aufmerksam. Man startet eine Zusammenarbeit, in deren Verlauf das Buch hergestellt wird, sowie Seminare und der Ablauf der Administration der Aktivitäten von Verein und gewerblichen Tätigkeiten, auf eine professionelle Ebene gebracht wird.

2004

ComArt erstellt eine neue Internetpräsenz, für den Verein, aber der Verein kommt auf dieser nur für die Spendenabzugsfähigkeit vor. Ein Fördermitgliedsantrag ist Online. Seminare werden beworben, später auch ausführlich das Buch und das gesamte Verlagsprogramm des Com Art-Verlags.

2004

Werbeflyer für Patenschaften, Fördermitglieder, und Buch wird gedruckt.

17.09.2004

Der Verein beantragt die Markenrechte für „Dogsense“ für den gewerblichen Handel mit diversen Produkten.

2004

Internet Vorstellung des „Projekt Hundehaus“ mit Spendenbausteinen und zweckgebundenen Spenden mittels Formular gesammelt.

2004

Die „Dogsense-Seminare“ werden ins Leben gerufen.

2004

Das Buch “Man nennt mich Hundeflüsterin” von Christiane Rohn, im ComArt Verlag erscheint. Der Begriff “Dogsense” wird erstmals im Buch erwähnt. Zahl der Hunde mit denen Frau Rohn gearbeitet hat, explodiert von 770 Anfang 2004, auf 3.000 Hunde im Buch zum Ende des Jahres.

2004/2005

Die Schweiz wird als Betätigungsfeld für Frau Rohn entdeckt.

Gründung des “Seminar – Management, Schweiz, Christine & Urs Niklaus”

später umbenannt in “DogSense - Seminar – Management, Schweiz”

30.05.2005

Die erste dokumentierte Mitgliederversammlung nach Vereinsgründung 1999

Anwesend: 3 Vorstandsmitglieder, 6 Vereinsmitglieder

Keine Einladung gemäss Satzung, keine Meldung an das Amtsgericht wegen Vorstandsneubesetzungen. Entgegen der Satzung wird der Vorstand von 4 auf 6 Personen erweitert.

12.06.2005    

Vorstandssitzung

Der Vereinstreuhänder berichtet von einer Unterdeckung in Höhe von 170.000 Euro im   Jahr 2004. Das Vorstandsmitglied „Öffentlichkeitsarbeit“ bemängelt die unzureichende Trennung zwischen Vereinsangelegenheiten und gewerblichen Tätigkeiten der Vorsitzenden. Ebenso den Einsatz von Vereinsangestellten für diese Gewerbetätigkeiten.

12.07.2005    

Vorstandssitzung

Das Vorstandsmitglied „Öffentlichkeitsarbeit“ bemängelt die Hundeunterbringung. Eine neue Satzung wird vorgestellt. Vertagung ohne Beschlüsse.

15.09.2005    

Durchsuchungsaktion auf dem Argenhofgelände im Ermittlungsrahmen einer Anzeige gegen Christiane Rohn, und weitere Personen, wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und anderen Vergehen.

09/2005         

Gründung des "Unabhängiger Solidarkreis des Gnadenhofes Lebenswürde für Tiere" zur Unterstützung des Gnadenhofes.

16.10.2005    

                                         Außerordentliche Mitgliederversammlung.                                Erforderlich, weil in den Vormonaten 3 Vorstandsmitglieder zurückgetreten waren.       Anwesend: 3 Vorstandsmitglieder, 11 Vereinsmitglieder (wobei ein Teil zu Beginn und auch danach keine Ordentlichen Mitglieder waren, da keine Mitgliedsanträge vorlagen)                           Keine Entlastung des Vor-Vorstandes ab Mai 2005.                  Wiederum keine Meldung an das Amtsgericht wegen Vorstandsneubesetzungen

01.02.2006  

Der Verein überträgt die Markenrechte „Dogsense“ auf Christiane Rohn.

16.02.2006

Das Vereinsregister trägt den Rücktritt von 7 vorher nicht eingetragenen Vorstandsmitgliedern ein. Der Verein hat ausweislich des Vereinsregisters, keinen 2. Vorsitzenden mehr.

2006

Gründung der „Hundefilm-Rohn-Auer GbR“ und Herstellung/Vertrieb der „Dogsense-DVD“. Firmensitz ist der Argenhof, Telefonnummer ist die des Vereins.

2006

Eine neue Internet Seite des Vereins geht ans Netz. Hauptthemen sind DVD, Person Christiane Rohn, Kunst- und Kunstdruckverkauf, “Dogsense” Produkte und Seminare, ein Shop mit “www. der Gnadenhof. de” Produkten die unter Dogsense verkauft werden

03.05.2006

Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die Vereinsvorsitzende durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg nach §153a gegen Geldbusse und Auflagen. Feststellung von erheblichem Leiden einzelner Tiere, massive Verstösse gegen das Tierschutzgesetz und Tierschutz Hundehaltungsverordnung, seit dem Lempen Hof bis 2006 auf dem Argenhof. Keine Betriebserlaubnis, Reithalle muss umgestaltet werden.

07.05.2006

Mitgliederversammlung  (3 Vorstandsmitglieder, 4 Vereinsmitglieder)

Der Verein bekommt wieder einen 2. Vorsitzenden. Beschluss einer neuen Satzung.

Keine satzungsgemässe Einladung, Vereinsziel und Zweck werden geändert, rechtlich höchst zweifelhafte Gültigkeit dieser Änderung.

06/2006

Die „Solidarkreis-Pro-Rohn“ - Internetseite wird gelöscht.

28.08.2006

Anmeldung eines gewerblichen „Dogsense – Ebay-Shop“

21.09.2006

Bauantrag für das „Hundehaus“ wird beim Bauamt gestellt.

03.10.2006    

Vorstandssitzung mit Wahl einer Schriftführerin.

Obgleich der Vorstand durch die Mitgliederversammlung gewählt werden muss, wird hier ein Vorstandsposten durch den Vorstand selbst besetzt.

01.12.2006

Das Finanzamt Wangen stellt einen vorläufigen Freistellungsbescheid (also als Nachweis zur Gemeinnützigkeit) statt für 5 Jahre, nur bis zum 30.06.2007 aus.

12.12.2006

Das Vereinsregister trägt die geänderte Satzung und neue Vorstandsmitglieder ein.

                       (Die Rechtsgültigkeit muss bezweifelt werden)

2006/2007

“Dogsense”- Seminare überschreiten erstmals ein rechnerisches Umsatzvolumen von 100.000.00 Euro pro Jahr. Ohne Einzelberatung, Trainingsstunden und Vorträge.

02/2007

Christiane Rohn erstattet eine Anzeige im Namen des Vereins und dem Gewerbe “Dogsense” gegen ein Mitglied der Interessengemeinschaft “Lebenswürde für Tiere”

18.03.2007    

Der Verein löscht, nach Veröffentlichung der “Studium-Lüge”, die Selbstdarstellung der Christiane Rohn, sowie den “Kunstverkauf” von der Internetseite.

29.03.2007    

Der Verein löscht weitestgehend die gewerblichen Aktivitäten seiner Vorsitzenden von der vereinseigenen Internetseite.

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