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Dieser Hund hört auf den schönen Namen Baghira (oder wie er oft vom Argenhof genannt wird Baghir). Ein sogenannter Herdenschutzhund, von beeindruckender Gestalt und Kraft. So weit so gut, denn warum soll eine 1. Vorsitzende eines Vereins der sich mit Tieren beschäftigt, nicht privat auch einen Hund übernehmen. Im Fall Rohn liegt es jedoch etwas anders. Frau Rohn wohnt auf dem Gelände einem Gnadenhofes, der sich eines besonderen Umgangs mit Hunden rühmt. Leider sitzen viele der Hunde dieses Gnadenhofes in kleinen Aussenzwingern, die rechtlich bedenklich sind. Andere gar in einer ehemaligen Reithalle in Zwingern ohne Aussensicht. Es mangelt Ihnen an Zuwendung und Beschäftigung. Der Hof selbst beklagt unzureichende Personaldeckung. Hier würden wir uns eigentlich eine Beschäftigung von Frau Rohn mit den, dem Verein (welchem Sie vorsteht ) anvertrauten Hunden wünschen, anstatt einen zusätzlichen privaten Hund aufzunehmen. Zumal Frau Rohn bereits ein umfangreiches Rudel an Privathunden, eigene Pferde, eine Eselgruppe hat, die alle nicht nur von Frau Rohn versorgt und betreut werden. Diese bereiten den Vereinsangestellten zusätzliche Arbeit und sicher dem Verein Kosten. Dies nur als Einleitung. Wir wollen Ihnen etwas anderes aufzeigen. Unsere Überschrift für diesen Bericht ist ja recht eindeutig. Lassen Sie uns zunächst einmal auf die Geschichte des Hundes eingehen. Baghira lebte bis März 2004 auf einem Hof im Kreis Rottal-Inn in einem Rudel, bei freier Unterbringung auf einem eingezäunten großen Grundstück. Die Gründe für die Beschlagnahmung durch das dortige Landratsamt lagen im Bereich der vermeintlichen Verwahrlosung oder besser Vernachlässigung. Also keine Aggressivität, oder andere Gründe die eine Vermittlung unmöglich machen würde. Die erste Unterbringung erfolgte im Tierheim Benk. Nun sind die Herdenschutzhunde, nicht unbedingt einfach zu halten. Man benötigt eine gewisse Sach- kenntnis und viel Auslaufmöglichkeit. Die Hunde sind sehr eigenständig, freiheitsliebend, sehr kraftvoll, haben somit bestimmte Anforderungen an die Haltungsbedingungen. Dieses Rudel aus Rottal lebte nun aber zuvor frei auf einem Hof, ohne Schranken und ohne Regeln. Dies macht die Haltung und eine Vermittlung nicht leichter. Von Seiten der Behörden wurden die Hunde dem bekanntesten Hundegutachter Bayerns, Herrn Breitsamer vorgestellt. Befund und Auflagen:
Demzufolge also keine der so oft und gern vorgetragenen Notfälle in der Nähe der Todesspritze, ohne Chance auf ein Leben ohne den Argenhof. Nichts der gleichen. Die Behörden schalteten den Verein Pro Herdenschutzhunde e.V. (pro HSH) ein. Dieser zeigt mit dem Namen schon an, welche Hunde ihm am Herzen liegen und wo man Erfahrung hat. Eigentlich ein löbliches Ziel, jedoch besaß dieser Verein zu dem damaligen Zeitpunkt nicht die nötigen Freigehege. Hier kommt nun ein sehr unglückliches Zusammenspiel an Zufällen zum Nachteil der Hunde zum Tragen. Frau Rohn lernte den damaligen 1. Vorsitzenden (Thomas Götz) dieses Vereins „pro HSH“ auf einer Ausstellung kennen. Zwischen den beiden 1. Vorsitzenden wurde die Zusammenarbeit schnell intensiviert, was auch die Verleger des Rohn-Buches deutlich mitbekamen. Führte es doch unter anderem sogar dazu, dass Herr Götz bei der Texterfassung des Rohn-Buches mitwirkte, wie uns das Impressum zeigt. |
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Doch zurück zu den Hunden. Herr Götz überzeugte seinen Verein, eine gute Unterbringung für die 5 Hunde gefunden zu haben und der Verein pro HSH holte die Tiere aus dem Tierheim und verbrachte sie zum Argenhof. Wo man hier die vorgeschriebenen Freigehege entdeckt haben will, bleibt völlig unklar. Gelandet sind diese Hunde in den kleinen Normzwingern. Zunächst ohne Verträge, alles war von Herrn Götz mündlich mit Frau Rohn abgesprochen. Es sollte ja auch zunächst nur eine Unterbringung bis zur Weitervermittlung sein. Hier wollte der Argenhof auch helfen. (Wer die Vermittlungspraxis des Argenhofes kennt, wird sich erstaunt die Augen reiben, bei dieser Zusage.) Von Seiten der anderen Vorstandsmitglieder von pro HSH wurde mehrfach versucht Bilder und Berichte zu den Hunden zu erhalten, denn man wollte sich ja auch selbst um Vermittlung bemühen. Leider ohne Erfolg, Herr Götz war trotz seiner Arbeit (und damit dem direkten Kontakt zu Frau Rohn) für das Buch der Frau Rohn nicht in der Lage etwas zu übermitteln. Für einen der Hunde wurden Eigentumsrechte von anderer Seite geltend gemacht und der Hund verließ Argenhof.
Auf der besagten Veranstaltung des Vereins pro HSH auf dem Argenhof, konnten dann die anderen Vorstandsmitglieder und Mitglieder die verbliebenen 4 Hunde in den kleinen Aussenzwingern sehen.
Immer noch gab es nichts schriftliches mit dem Argenhof, doch sollte sich dies ändern. Am 15.09.04 wurde Baghira an Frau Rohn privat übereignet, vorgeblich sollte dieser, vor einem halben Jahr noch ein weitgehend unauffällige Hund, nur noch Sie tolerieren.
In der hier verlinkten öffentlichen Stellungnahme – welche in einige Internetforen eingetragen wurde - können Sie dies selbst nachlesen. Und der Verein forderte Frau Rohn – auch öffentlich – noch im Jahr 2004 auf, endlich etwas für die Vermittlung der Hunde zu tun. Die Geschichte der anderen 3 Hunde könnte weitere Seiten füllen und offenbart traurige Ereignisse, es würde hier den Rahmen jedoch gänzlich sprengen. |
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Links im Bild sehen Sie die Zähne von Baghira nach dieser kurzen Zeit im Zwinger. Die Texte und Überschriften dazu wirken fast zynisch. Wenn man das alles weiß, dass Leiden der Tiere bei mangelnden Sozialkontakt, fehlender Bewegung und artgerechter Haltung kennt und beschreibt, warum hält man Tiere dann unter solchem Leiden? Dass man sich zuvor vertraglich verpflichtet hat, den Hund artgerecht zu halten und zu bewegen - zugesichert hat, sich an die Auflagen des Gutachters zu halten, fällt dabei nicht mehr ins Gewicht. Erlaubt sei aber die Frage, wenn die privaten Hunde der 1. Vorsitzenden schon so leben und leiden müssen, wie geht es dann erst den Vereinshunden? |
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Warum ein privater Hund von Frau Rohn, in einem Zwinger des Vereins „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“ sitzt, wirft gleich mehrere Fragen auf. Da wären die Vorschriften der Hundeverordnung. Einen solchen Hund in einen so kleinen Zwinger zu stecken, verstößt gegen jedwede Moral, aber auch gegen geltendes Gesetz. Dass ein privater Hund in einem Vereinszwinger steckt, dafür dann aber – wie festgestellt – Vereinshunde zu zweit in einem 2 x 2 Meter Zwinger in der Reithalle sitzen, ist ein eindeutiger Verstoß gegen die gesetzlichen Minimalbestimmungen. Hier fragt man sich auch: wer kommt für Pflege und Unterhalt auf? Warum jemand – der als 1. Vorsitzende des Gnadenhofvereins bereits 60-70 Hunde in Zwingern sitzen hat - sich einen Hund zulegt, um diesen dann auch in einen Zwinger zu stecken ist eine andere. Aber damit schien der Hund für Frau Rohn seine Schuldigkeit getan zu haben. Es folgten keine Bemühungen dem Hund ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Es saß und sitzt in einem Zwinger. Inzwischen ist er von dem Aussenzwinger in die Halle ohne freien Ausblick gewechselt, was ihm zumindest ab und an ein wenig Freigang auf dem Auslauf hinter der Halle gewährt. Jedenfalls zeigte kürzlich eine Anhängerin des Hofes ein Bild mit Baghira und einen weiteren Hund in diesem Auslauf.
Kurz gesagt: Baghira ist ein recht bekannter Hund auf den Argenhof, war etliche Male in einigen Foren Thema und man sorgte sich um diesen so entgegen seiner Natur gehaltenen Hund.
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Der Verein pro HSH nahm ein Werbefoto von Baghira zum Anlass, im Februar 2006 um eine Rückübertragung des Hundes anzufragen. Pro HSH hatte 22 Monate nichts von diesem Hund gehört und gesehen. Man versicherte zwar, dass Frau Rohn diesem nicht im Wege stehen würde, doch der Argenhof lehnte ohne Angaben von Gründen ab. Obgleich pro HSH anbot – zur Entlastung des Argenhofes, der gerade seine Finanznot in öffentlichen Erklärungen beschrieb – wenigstens bei der Vermittlung zu helfen, blieben alle Anfragen und Bitten um Bilder ohne Antwort. Dies machte der Verein pro HSH in seiner Stellungnahme dann im März 2006 auch öffentlich. So wurde erstmals deutlich das dieser Privathund der Frau Rohn anscheinend zur Vermittlung stand. Ein Mitglied unserer Interessengemeinschaft, Klaus Schaper , als HSH erfahrener Halter mit viel Freiraum für diese Hunde, veranlasste dies am 21.06.06 einen Antrag auf Übernahme von Baghira und eines weiteren Problemfalles zu stellen. Er erhielt auch erstaunlich schnell eine Antwort, nun ja nicht vom Argenhof direkt, aber vom Hofsyndikus, oder besser der betreuenden Rechtsanwältin. Frau Rechtsanwältin Sonntag teilte am 22.06.06 mit: |
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Also halten wir fest, aus dem Hund der Frau Christiane Rohn scheint ein Vereinshund geworden zu sein, denn dieser läßt mitteilen:
Nun, diese Art Auskunft war nichts neues, es ist die Standardantwort des Hofes bei allen Nachfragen von Hunden die man nicht abgeben möchte und dies sind einige. Zu manchen Zeiten waren es praktisch alle. Diese Auskunft war jedoch von einer Anwältin. Bedeutet dies mehr Glaubwürdigkeit? Hier wurde auch direkt vom Verein aus zu der Vermittlung von Baghira Stellung genommen. Nicht die bisherige Besitzerin, Frau Rohn, nein der Verein ließ diese Antwort erteilen und war im Kontakt mit mehreren Interessenten. Dies nahm die 2. Vorsitzende vom Verein pro HSH zum Anlass, bei Frau Rohn nachzufragen. Sie erinnern sich noch an die Ausführungen eingangs dieses Berichtes? Frau Rohn hatte versichert vor einem Halterwechsel bei pro HSH eine Genehmigung einzuholen. Zudem, warum sollte ein privater Hund der 1. Vorsitzenden Frau Rohn ein Notfall werden und so ein Hund für den Verein „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“? Hatte gerade am 22.06.06, keine geringere als der Hofrechtsbeistand und Vereinsmitglied, Frau Rechtsanwältin Sonntag, über die Kanzlei noch Auskunft zu dem Vereinshund Baghira erteilt, so bekam die zweite Vorsitzende von pro HSH nun am 21.07.06 Antwort vom „Managment Christiane Rohn“ über die Gewerbeadresse „Dogsense“.
Hier teilte nun eine Frau Whitehead mit, dass der Hund Baghir niemals an den Verein „Gnadenhof Lebenswürde für Tiere“ übereignet wurde. (Dies sollte sich doch auch aus den Unterlagen von pro HSH ergeben wurde noch etwas verwundert hinzugefügt.) Der Hund stünde aus diesem Grund auch nicht zur Vermittlung an. Also innerhalb eines Monats, ist es einmal ein Vereinshund, dann wieder ein Privathund von Christiane Rohn. Beide Auskünfte von kompetenter Stelle erteilt, nicht etwa von unerfahrenem Hilfspersonal. Dieser Verein “Gnadenhof - Lebenswürde für Tiere e.V.”, unter seiner alleinigen Leitung von Frau Christiane Rohn, dreht sich die Wahrheit, wie es gerade gebraucht wird. Egal ob es um die Tiere, die gesetzlichen Auflagen, die Regeln für einen Verein, die Steuern und Abgaben, die gewerblichen Aktivitäten, die Spenden, die Mitgliedschaft oder eben die Patenschaften geht - alles wird, ohne Rücksicht auf Wahrheit und Ehrlichkeit, für die eigenen Interessen der Frau Rohn zurechtgebogen. Aber auch bei diesem Wechsel, also Baghira als Privathund von Frau Rohn, bleibt es nicht. Denn: |
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Unter obiger Überschrift erschien ein zweiseitiger Bericht über den Argenhof. Wir beschränken uns dabei aber auf den Teil (rechts) der Baghira betrifft. Hier können wir feststellen, und dies ist beweisbar, dass Baghira und die anderen Hunde von pro HSH, vor dem Einzug auf den Hof der Frau Rohn keine Hölle erlebten. Ihre Lebenswürde wurde erst auf dem Argenhof eingeschränkt. Soweit hier im Text rechts, auf eine vorgebliche Unberechenbarkeit von Baghira angespielt wird, so ist diese vor dem Einzug auf den Argenhof, dem Gutachter nicht deutlich geworden. Was das “monatelange Intensivtraining” angeht: nun Baghira ist Ende 2006 - zum Zewitpunkt des Artikels - bereits 2 1/2 Jahre auf dem Argenhof. Und wieder ist Baghira ein Gnadenhofhund, kein Wort davon das es Frau Rohn eigener Hund ist, dass Sie Baghira übernommen hat. Wie kann das sein? Mal so, dann wieder andersrum, und nun erneut anders? Die Antwort ist recht einfach, es geht um Geld.
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Baghira ist ein Hund, der rechtmäßig an Frau Rohn übereignet wurde. Sie hat sich zwar an keine der Bedingungen des Vertrages, was artgerechte Haltung, Pflege und Kontrollpflicht gehalten, doch es wurde versäumt von Seiten des Vereins pro HSH und auch der verantwortlichen Behörden – die diese Hunde einst beschlagnahmten haben – die Verantwortung auch in Form von Kontrollen wahrzunehmen. Nur ist dieses imposante Tier ein guter Werbefaktor, und zwar für Paten. Natürlich kann Frau Rohn nicht um Paten für einen privaten Hund bitten. Also wird Baghira für diesen Zweck der Patenschaft zu einem Vereinshund. Nein, dies ist kein Verdacht, dass ist eine Tatsache. Baghira, der private Hund der Frau Rohn hat mehre Paten, für die der Verein Spenden entgegennimmt und Quittungen ausstellt. |
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Hier wird nicht einfach nur betrogen, indem ein privates Tier von einem Verein als Eigentum ausgegeben wird. Man die Spender, also die Paten für einen privates Tier zahlen lässt. Auch die Behauptungen zum Zustand als die Hunde auf den Argenhof kamen, sind frei Erfunden, auch das Baghira keinen an sich heranlassen wollte ist vor seinem Einzug auf den Argenhof nicht mal dem Gutachter aufgefallen. Zum Schaden der Allgemeinheit wird hier geholfen, Steuerzahlungen zu mindern, indem Spendenquittungen für Baghira ausgestellt werden. Umgangssprachlich kommt uns hier der Begriff „Steuerbetrug“ in den Sinn. (Bei den Gewerbeeinnahmen der Frau Rohn sollte diese doch Ihre Privattiere alleine unterhalten können. Ohne dafür Spender zu täuschen.) Ein Einzelfall? Mitnichten. Auf Anfrage ob Baghira bereits Paten hätte und ob eine Vollpatenschaft möglich sei, erklärte der Verein das Baghir bereits Paten (also Mehrzahl) habe, aber ein Vollpatenschaft zum Preis von 180,00 € zu haben sei. Also der Hund von Frau Rohn hat mehrere Paten, gleichwohl kann man noch die Vollpatenschaft übernehmen. |
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Dazu folgende Gedanken: Eine einfache Spende ist ein Geldleistung ohne konkreten Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung. Bis auf die Erwartung, dass der Empfänger seine vorgetragenen Ziele mit dem Geld verfolgt. Dies ist beim Verein „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“ schon im Normalfall nicht so, wie viele hier eingestellte Beispiele aufzeigen.
Wollen Spender und Paten, denn wirklich
Eine Patenschaft ist jedoch eine zweckgebundene Spende, der Spender bezweckt ein Ziel damit, eben sein bestimmtes Patentier zu unterstützen. Der Verein bestätigt dies mit einer Urkunde. Aber sich daran halten? Nur scheint es auch egal zu sein, wie viele Leute ein Tier mehrfach unterhalten, man nimmt schweigend das Geld und verwendet es unserer Ansicht nach auch für andere Zwecke. Würde es korrekt ablaufen, so müsste man für ein Patenschaftstier einen monatl. Pauschalbetrag für Unterbringung, Futter und Pflege ansetzen und überschüssige Patenschaftseingänge als „Reserve“ (z.B. für Tierarztkosten) buchen und natürlich auch als freie Mittel bereithalten. Eine andere Verwendung bedarf der Zustimmung des Paten. Wie viele Paten hat Baghira? Und warum hat er die als Privathund von Frau Rohn?
Wie viele Paten haben die Esel, die Frau Rohn noch vor der Vereinsgründung, vor dem Lempen Hof, privat von Herrn Tritschler und der Esel den sie zuvor bereits von anderen kaufte? Warum sammelt der Verein für einen Esel (Anna), den Frau Rohn lange vor Vereinsgründung privat kaufte, nun für Tierarztkosten öffentlich Spenden?
Kann Frau Rohn, ihre eigenen Tiere nicht auf eigene Rechnung behandeln lassen? Ist es nicht etwas merkwürdig, mit seinem privatem Esel zum Arzt zu gehen, wenn man die Rechnung des Tierarztes nur mittels Spendenaufrufe zum Teil begleichen kann? Was ist der Sinn und Zweck dieses Vereins?
Haben ihre privaten Pferde auch Paten? Oder kurz: wie viel Geld spielen die privaten Tiere der Frau Rohn ein? Wie groß ist der Betrug?
Dass die hier betroffenen so genannten Herdenschutzhunde, dabei noch erheblich leiden mussten, zum Teil in einem desolaten Zustand vom Hof kamen, und Baghira nun sein Leben in einem Hallenzwinger fristen muss, ist nicht nur das Gegenteil von Lebenswürde für Tiere, es ist für uns der Nachweis,
Der Zweck heiligt alle Mittel? Nein, nicht in unseren Augen, Wir werden alles versuchen, hier auch die Augen der Behörden zu öffnen.
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