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Die Anfrage blieb leider unbeantwortet und so fragte ich am 3.7. vorsichtshalber noch einmal nach: |
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Auch hier erfolgte keine Reaktion, was uns nun zu dieser Seite veranlasst. Wir haben zudem noch ein wenig abgewartet, ob man uns eventuell nur nicht antworten wollte. Aber, Stand heute, 07.07.07 ist keinerlei Änderung auf der Internetseite erfolgt, kein Hinweis, nichts. Nach meiner Auffassung sollte ein Spender oder Tierpate wissen, ob er zum Jahresende auch mit einer Spendenbescheinigung rechnen kann. Zudem erscheint es mir etwas merkwürdig, wenn ein Verein öffentlich schreibt: Zitat: „Der Verein »Lebenswürde für Tiere e.V.«, ist als gemeinnützig anerkannt und hat die Trägerschaft für den Gnadenhof übernommen. Alle Spenden sind steuerlich absetzbar. Auch auf Sie kommt es an. Wir brauchen Sie!“ ohne gleichzeitig auch zu dokumentieren, dass eine solche Gemeinnützigkeit auch besteht.
Ich hatte vor einiger Zeit beim Finanzamt in Wangen nachgefragt, inwieweit ein Spender Sicherheit bekommen kann. Die Antwort: Das Finanzamt kann aus Gründen des Steuergeheimnisses keine direkt Antwort geben. Zur Sicherheit kann ein Spender jedoch direkt bei dem betreffenden Verein nachfragen. Liegt eine Steuerbefreiung (Gemeinnützigkeit) vor, so kann der Verein dies anhand einer gültigen Freistellungserklärung dokumentieren. Gleichzeitig wird darin bestätigt, ob ein Verein berechtigt ist Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Wird dem Spender eine solche Zuwendungsbestätigung ausgehändigt, so darf er darauf vertrauen, es sei denn, dass diese Zuwendungsbestätigung durch falsche Angaben erwirkt wurde und dem Spender dies bekannt, oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt ist.
Daher nun unser Hinweis an alle Spender und Paten, die zum Jahresende auf eine Spendenquittung für ihre Zuwendungen an den Verein warten: Lassen Sie sich vor ihrer Spende anhand einer Kopie eines gültigen Freistellungsbescheides bescheinigen, dass der „Verein Lebenswürde für Tiere e.V.“ auch ab dem 1.Juli 2007 berechtigt ist, solche Spendenquittungen auszustellen.
Unsere Aufforderung an den Vereinsvorstand: Bringen Sie die Vereinsinternetseite auf den aktuellen Stand! Variante 1: Stellen Sie den gültigen Freistellungsbescheid ab dem 1. Juli 2007 auf Ihrer Internetseite ein. Variante 2: Korrigieren Sie die Texte dahingehend, dass es z.Zt. nicht sicher ist, ob am Jahresende für den Zeitraum ab dem 1. Juli Spendenquittungen ausgestellt werden können. Dann bedarf es jedoch auch in der Vereinssatzung §2 eventuell einer Korrektur. |
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