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Hier einige Zitate: „Die Tiere treffen einander in ihrer Not und finden gemeinsam ein Haus, in dem sie ohne Angst zusammen wohnen können. Ein solches Haus ist heute der Gnadenhof „Lebenswürde für Tiere e.V.“ bei Wangen geworden. Zirka 280 Teilnehmer stark ist das Tierband ......“ Stimmt das so? Konnten die Tiere dort wirklich ohne Angst wohnen? Natürlich, verhungern musste niemand. Doch was ist mit den Hunden in ihren engen Zwingern? Was ist mit den Hunden, die einen Zwingerkoller bekamen? Wohnten die in „Lebenswürde“, oder waren die lediglich aufbewahrt? Wir meinen, das letztere war der Fall. Die Zahl der Tiere überforderte einfach die Möglichkeiten des Gnadenhofvereins (auch guter Wille vorausgesetzt). Hier ist ein Grundproblem des Vereins, man nimmt zu viele Tiere auf, - keinesfalls wie gern behauptet alles Todeskandidaten, nein man streitet sich sogar mit anderen Aufnahmemöglichkeiten um einzelne Tiere, oder weigert sich Tiere Besitzern wieder zurück zu geben – die man schon lange nicht mehr artgerecht halten kann. Für die weder der Platz und Baulichkeiten vorhanden sind, noch genügend Pflege und Zuwendung möglich ist.
„Einmalig in ganz Deutschland kümmert sich dieser Gnadenhof im Allgäu fast ausschließlich um „gefährliche Hunde“ und aggressive sowie schwer misshandelte Tiere. Ein großer Teil der Lebewesen besteht aus von der Polizei beschlagnahmten Tieren, die sonst eingeschläfert werden müssten.“ Dieser Absatz entspricht nun wirklich nicht der Realität und zielt ausschließlich mittels einer „Mitleidsmasche“ auf mögliche Spender. Einmalig ist dieser Gnadenhof nun wirklich nicht. Es gibt –zig Einrichtungen, die vergleichbares machen. Und „fast ausschließlich gefährliche Hunde“? Von den damals ca. 80 Hunden, waren wirklich gefährlich eigentlich keine. (Uns sind jedenfalls keine bekannt.) Einige waren verhaltensauffällig, doch die trifft man in jedem Tierheim. Wieviele von den ca. 280 Tieren sind denn von der Polizei beschlagnahmt und direkt auf diesen Hof gebracht? Auch hier sind uns so gut wie keine bekannt. Wenn die Polizei Tiere beschlagnahmt, zumal gefährliche, werden diese in der Regel in einer anerkannten Tierschutzeinrichtung untergebracht. Eine solche ist der Gnadenhof in Amtzell jedoch nicht.
„Geleitet wird dieses Projekt von Christiane Rohn, die ihre Energie und vor allem ihr Können seit über 16 Jahren erfolgreich in die Arbeit mit verhaltensauffälligen Tieren investiert.“ So ein Satz schafft natürlich Vertrauen bei möglichen Spendern, zumal wenn er auch mit friedlich-idyllischen Bildern garniert wird. 16 erfolgreiche Jahre! Wer einmal zurückrechnet: 16 Jahre vor Erscheinen dieser Broschüre war Frau Rohn im zarten Alter von 18 Jahren (gerade die Schule beendet). Kann da schon von „Können“ gesprochen werden? Zudem ist bis heute kein einziges Tier bekannt geworden, dass sich mittels dieses Könnens von einem verhaltensauffälligen Tier zu einem unauffälligen Tier entwickelt hätte. (also ein Werbesatz ohne rechte Substanz) Auch die besonders gerne vorgebrachten öffentlichkeitswirksamen Hunde, deren Geschichte so gerne verbreitet wird, haben den Hof nicht „geheilt“ verlassen. Einer ist – nach telefonischer Diagnose durch Frau Rohn - eingeschläfert worden, andere können durch den Zwingerbelegungsplan in der Reithalle lokalisiert werden.
„Jedes Tier hat eine Biographie, die sein Verhalten schlüssig erklären kann. Dion: ein zweijähriger Rottweilermischling beißt einen Spaziergänger in den Oberschenkel. Sein Besitzer: Alkoholiker. Unkalkulierbar. Die Polizei verordnet Maulkorbzwang. Sein Besitzer hält sich nicht daran. Wieder beißt er zu. Niemand wagt sich zu ihm. Eigentlich sein Todesurteil. Doch die Polizei räumt ihm eine letzte Chance ein. Sie bringt ihn im Dienstwagen zum Gnadenhof. Zugang findet Frau Rohn zu Dion sofort. Als hätte sie Spezial-Antennen, mit denen sie auf tierisches Leid reagiert. Das sie das spürt, spürt auch Dion. Heute, wenige Monate später hat er Vertrauen und Zutrauen in sein neues Leben gefunden. Er ist ein freundlicher, zufriedener Lebensgefährte von Frau Rohn geworden.“ Auch ein Absatz, der das Gemüht anspricht. Alkoholikerhund – unkalkulierbar - letzte Chance vor der Todesspritze - gerettet durch Frau Rohn - neues, zufriedenes Leben. Den Anfang der Geschichte können wir nicht genau nachvollziehen. Spätesten im Jahr 2005 durfte sich Dion auch in einem kleinen Hundezwinger in der Hundehalle wiederfinden. Als „freundlicher, zufriedener Lebensgefährte von Frau Rohn“? Sie hatte ihn doch laut Werbeschreiben resozialisiert. Warum keine Vermittlung? Warum kein Leben im Familienkreis, wo er doch ihr „Lebensgefährte“ geworden war? Hatte Dion möglicherweise als Werbeobjekt ausgedient? Einiges spricht dafür, denn später erschien er noch einige Male in dieser Form des Werbetextes in der Presse, aber dann wurde er zwischenzeitlich vom Rotti-mix zum Staffordshire-Terrier. Noch mal eine Steigerung, im Sinne von ………
„Die Finanzierung: Seit Ende 2002 bewirtschaftet Christiane Rohn bei Wangen unweit der Gemeinde Amtzell den weitläufigen Argenhof, ein früheres Pferdegestüt mit dem nötigen Freiraum. Auf dem Argenhof hat Christiane Rohn auch ihr Atelier für ihre Arbeit als Malerin mit Ausstellungsräumen eingerichtet, die sie auch anderen Künstlern öffnen will. Die Finanzierung des Gnadenhofes erwirtschaftet Christiane Rohn durch den Verkauf ihrer Bilder sowie der Unterstützung von Freunden, Verwandten und regelmäßigen Förderern. Sie malt nachts – wenn alle Tiere versorgt sind.“
Wenn der tatsächliche Ablauf wirklich so wäre: Nichts dagegen einzuwenden! Eine fleißige Malerin, die sich mit ihren Einkünften einen schönen Hof ermöglicht und zudem mit Hilfe einiger Freunde einen Gnadenhof unterhält. Die Realität: Die Malerei bringt aus diversen Gründen nichts ein. http://www.info-argenhof.de/html/kunstlerin_rohn.html Für die Finanzierung des Hofobjektes muss jedoch der Gnadenhofverein herhalten, der mit einer recht hohen monatlichen Pacht nicht nur seine Anteile am Gesamtobjekt bezahlt, sondern auch noch gewerblich genutzte Aktivitäten der Vereinsvorsitzenden. Und das als gemeinnützig anerkannter Verein, der sich satzungsgemäß und rechtlich nur auf seine Aufgabe „Gnadenhof“ beschränken darf.
„Der Umzug in das nun dauerhafte Zuhause auf dem Argenhof stellt den Gnadenhof außerdem vor eine bisher nicht abgeschlossene Herausforderung. Der Umbau ist teuer. Hinzu kommt ein Bedarf an weiteren Gehegen und Freiläufen sowie eine fast nicht abschließbare Liste an Verbrauchsgütern für den täglichen Bedarf.“ Eine schon etwas nachdenklich stimmende Aussage. Der Gnadenhof existierte vorher auf dem Gelände „Lempen Hof“ in etwa vergleichbarer Größe, allerdings nur zu einem Bruchteil der monatlichen Kosten. Eine Kündigung lag nicht vor (im Gegenteil, für den Lempenhof wurden auch nach dem Auszug noch 2 Jahre Pacht ohne größere Nutzung bezahlt.) Der Verein als solcher konnte also kein gesteigertes Interesse an diesem Umzug haben. Für ihn bestand demzufolge keine neue oder zusätzliche „Herausforderung“. Lediglich für die Käufer der Immobilie Argenhof, die Damen Rohn und Speidel. Warum der Verein dann auch noch für die Umbauten und Renovierungen aufkommt, ist völlig unverständlich.
„Das Projekt Gnadenhof ist deshalb vor allem im Moment dringend auf Ihre Unterstützung – sei sie einmalig oder in Form einer regelmäßigen Zuwendung – angewiesen.“ Hier also die Kernaussage der Broschüre: Die Suche nach Unterstützung. Grundsätzlich nichts negatives, wenn die Zielrichtung stimmt.
„Mit einem selbstgewählten Betrag helfen Sie vielen Tieren auf dem Hof. Freuen würden wir uns auch über eine Fördermitgliedschaft.“ Klingt gut! Wer ließe sich bei dem Betrag schon lumpen? Zumal diese Broschüre ja nicht an „Lieschen Müller“ ging. Der Personenkreis war schon etwas exklusiver. Dass der Gnadenhofverein jedoch Fördermitglieder einwirbt, obwohl dies seine Satzung nicht vorsah, ist schon etwas kritischer zu sehen. Ein Fördermitglied ist ja ein Vereinsmitglied ohne Stimmrecht. Redet also nicht in diesen kleinen „Familienverein-Rohn“ hinein. Das Gesetz verweigert jedoch eine nachträgliche Beschneidung der Rechte eines Mitglieds. Somit dürfte jedes Fördermitglied, durch Annahme seines Beitrages durch den Verein, als ein normales Mitglied gelten. Geladen zu irgendwelchen Abstimmungen im Verein, geschweige denn zum Jahresabschlußbericht wurden sie jedoch nie. Absicht, oder Irrtum?
„Als eingetragener gemeinnütziger Verein stellt der Gnadenhof Ihnen natürlich auch für jede Spende eine Spendenbescheinigung aus.“ Dies ist nicht ganz korrekt ausgedrückt. „Der Gnadenhof“ stellt keine Bescheinigungen aus. Das konnte nur der Verein „Gnadenhof - Lebenswürde für Tiere e.V.“. Nur dieser hatte von Finanzamt Wangen eine Freistellungsbescheinigung. (So hoffen wir zumindest, denn auf der Vereins-Internetseite war diese nie zu sehen.)
„Ihre gesamte Spende kommt den Tieren des Gnadenhofes zugute.“ Ein schöner Schlusssatz. Wir melden hier jedoch vorsichtshalber erhebliche Vorbehalte an.
Unser Fazit: Diese PR-Aktion im Jahre 2003 hatte sich gelohnt. Zumindest was den Bekanntheitsgrad von Frau Rohn anging. Schon wenige Wochen später konnte man in diversen Medien Berichte wahrnehmen, die nahezu ungefiltert diesen Text der „Konstruktion von Wirklichkeit“ übernommen haben. (dazu an anderer Stelle mehr)
Etwas seltsam mutet es jedoch an, dass der Schriftsatz auf dem Vereinsbriefpapier nicht von der Vereinsvorsitzenden, sondern einer Mitarbeiterin der PR-Agentur unterzeichnet war. Mit der Funktionsangabe „Öffentlichkeitsarbeit“ ! Und noch etwas ist bedenkenswert: Die Abgabeordnung für gemeinnützige Vereine schreibt verbindlich vor: Ein Verein verfolgt unmittelbar ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, wenn er selbst diese Zwecke verwirklicht. Damit soll u.a. sichergestellt werden, dass Einnahmen aus Spenden und Beiträgen ausschliesslich zielgerichtet verwendet werden. Kein Spender möchte seinen Geldbeitrag als Kostendeckung für die Einschaltung einer Profi-Werbe-Agentur verwendet wissen.
Wie verbucht ein gemeinnütziger Verein die sicher nicht ganz unerheblichen Kosten für eine solche PR-Maßnahme? Als Ausgabe für die schutzbefohlenen Tiere?
Sicher gehört überall „klappern zum Handwerk“, doch macht es einen Unterschied, ob z.B. ein Handwerksbetrieb auf seine Dienstleistungen aufmerksam machen will, und diese Werbungskosten von der Steuer absetzen kann. Oder ob ein gemeinnütziger Tierschutzverein, Spendengelder statt für die anvertrauten Tiere, für eine Werbeaktion in Sachen der 1. Vorsitzenden verwendet. Da liegt unseres Erachtens ein erheblicher Unterschied.
Der Verein hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Homepage, konnte also Öffentlichkeitsarbeit selbst darstellen. |
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