Reaktionen, oder
doch nur das übliche Verweigern und vertuschen?

In der letzter Zeit hatten wir einige Versuche gestartet, um mit den Verantwortlichen des Vereins „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“ in Verbindung zu treten.

Wir wollten versuchen, die vielen offenen Fragen mit den handelnden Personen des Argenhofes anzusprechen und in einem offenen Gedankenaustausch etwas zur Klärung beitragen zu können.

Ob nun in unserer Stellungnahme vom 15.05.07, in der wir auf die Aussagen der Damen Bethge und Steeb vom 14.05.07 reagiert haben und zusätzliche Fragen stellten,

- oder unsere Bemühungen um den abgesagten Familientag, wo wir versuchen zu einem persönlichen Gespräch mit Frau Rohn und ihren Mitstreitern zu kommen,

- oder auch unsere Frage zu den Impressionen des Argenhofes mit den Verwirrungen um den Hund Harry,

- bis hin zu den Anfragen bezüglich der Gemeinnützigkeit in den letzten Wochen.

Wir erhielten leider keine Reaktion, obwohl ganz richtig ist dies nicht!

Letzte Woche gingen einige Einschreibebriefe mit dem Absender „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“ zur Beförderung. Einer davon war an unseren Vorsitzenden Klaus Schaper gerichtet:

hofverbot

Nun auf was wir hier eine Reaktion bekommen haben, bleibt unklar.

 

Klaus Schaper hat jedenfalls mit folgendem Schreiben zu den ungeheuerlichen Vorwürfen in diesem Vereinsschreiben Stellung genommen.

Antwort von Klaus Schaper

 

Sollte dies die Reaktion auf unsere Bemühungen um den Familientag gewesen sein?

 

Will man einfach nur nicht

- über die Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem Verein und dessen Handlungen,

- die Weigerung des Vereins Mitglieder aufzunehmen,

- die Weigerung des Vereins ordentliche Mitgliederversammlungen durchzuführen,

- das Verständnis von Tierhaltung bei den Verantwortlichen,

- den seit mindestens dem Jahr 2001 beweisbaren Tierschutzverstößen,

- das Verhältnis der Verantwortlichen zur Wahrheit bei den Geschichten,

- das mangelhafte Bemühen um Vermittlung von Tieren,

- den Umgang mit Spenden und Patenschaften,

- dem Hundehaus und seinen Spendern,

- der gesetzeswidrigen Hundehaltung,

- der Hygiene in der Reithalle,

- der Nutzung des Argenhofes durch seine Betreiber,

- die Firmen der Frau Rohn die vom Verein leben,

- den Betrug der Damen Rohn und Speidel an der Familie Küentzle,

 

mit anderen Betroffenen, Spendern, Paten und eben uns sprechen?

 

Das wäre bedauerlich, denn das kommt einem Eingeständnis gleich.

 

Obwohl, als solches Schuldeingeständnis sehen wir dieses,
 hilflos wirkende  Schreiben eigentlich schon an.

Wir haben bisher mehrere Angebote gemacht,
dass Frau Rohn oder der Verein, oder Frau Noll und andere Unterstützer des Argenhofes,
uns auf Fehler, falsche oder unrichtige Darstellungen auf unserer Seite hinweisen mögen.

Wir haben unsere Bereitschaft erklärt,
etwaige Unrichtigkeiten sofort und deutlich klarzustellen und zu berichtigen.

 

Das einzige was wir als Reaktion verzeichnen konnten,

ist eine etwas abstruse 5-Seitige Erklärung auf der Homepage des Vereins,

das zusammenstreichen der Menüpunkte und gewerblichen Aktivitäten auf dieser Vereinsseite, sowie unflätige Mails von Frau Noll.

Und nun eben dieses Hausverbot.

 

Warum verwendet man nicht einen einzigen Satz auf die eigentliche Thematik,

warum 5 Seiten Erklärungen ohne Informationen – dafür aber mit unbewiesenen Angriffen und bereits widerlegten völlig falschen Angaben?

 

Hätte man nicht als Beispiel in dieses Schreiben was erst am 04.07.07 zur Post ging,
eine Antwort auf die Frage nach der Gemeinnützigkeit schreiben können?

 

Frau Rohn, wir haben bis zum 07.07.07 mit dem Einstellen des Themas fehlende Gemeinnützigkeit beim Verein „Gnadenhof – Lebenswürde für Tiere e.V.“ gewartet. Haben Sie nicht als 1. Vorsitzende, die Verpflichtung den Verein vor Schaden zu bewahren?

Wir haben Sie nochmals am 03.07.07 angeschrieben. Sie darauf hingewiesen, dass ohne eine Antwort von Ihnen, ein Hinweis auf unserer Seite Info-Argenhof für die möglichen Spender unvermeidlich erscheint.

Nichts, kein Wort.

 

Wo liegt denn das eigentliche Problem?

In unserer angeblich aggressiven Berichterstattung?

Oder liegt das Problem nicht viel eher darin, dass wir einfach die Wahrheit schreiben?

Wir die Tatsachen über Ihre Verfehlungen und unsere Darstellungen Ihrer,
gegen das Tierschutzgesetz verstoßenden, Tierhaltung einfach nur wahr sind,
schlicht ein Bild der Tatsachen auf dem Argenhof ergeben!

Nun heute am 11.07.07 kann man folgenden Eintrag auf der Seite des Gnadenhofes finden:

11.07Ist das nun die gewünschte Information?

Nun lesen Sie selbst, da steht also

  1. Dass die Angabe auf dem Patenschaftsantrag nicht auf dem aktuellen Stand ist.
  2.  

  3. Dass es im Moment technisch nicht möglich sei, diesen veralteten Antrag auszutauschen.
  4.  

  5. Dass man alle wichtigen Details und den aktuellen Status zum Freistellungsbescheid und der Gemeinnützigkeit, auf dem neuen Menüpunkt “Freistellungsbescheid” finden kann.

Zu Punkt 1. kann man eigentlich nicht viel sagen, genau das dieser nicht aktuell ist hatten wir angedeutet.

Nur das dies nicht einfach etwas mit Aktualität zu tun hat, genauer steht da eigentlich:

Spenden 01.12.07.

Also präzise steht auf diesem nicht “mehr  aktuellen” Antrag, dass es einen Freistellungsbescheid vom  30.11.2001 gibt. Diese laufen üblicherweise 5 Jahre.

Dann gibt es aber “eine vorläufige Bescheinigung” vom 01.12.2006, befristet bis zum 30.06.2007.

Also das ist der bisherige Stand, das haben wir angefragt,
wie sieht es ab dem 30.06.2007 aus und ist aus dieser vorläufigen Bescheinigung ein Freistellungsbescheid geworden.

Nun der zweite Punkt ist merkwürdig,
man kann Bilder einstellen,
 Menüpunkte entfernen,
neue Menüpunkte - wie den des Freistellungsbescheides - einfügen,
aber man kann nicht die neue Angabe wann der Freistellungsbescheid gekommen ist und bis wann der gültig ist einstellen??

Verzeihung verehrter Verein, Frau Rohn,
das ist lächerlich!

Aber wir können nach Punkt 3. ja alles aktuelle unter dem neuen Menüpunkt einsehen.

freistell

Nicht das wir uns falsch verstehen, nur der erste Absatz betrifft vorgeblich den Gnadenhof.
Der Rest ist ein Zitat aus einem Musterbrief, einem Antrag zu einer Erklärung des Bundesfinanzministeriums aus 1994, also nicht mal dabei aktuell.

Er soll auch nur klarstellen,
dass ein Spender, der seinem Finanzamt
- im Rahmen seiner persönlichen Steuererklärung -,
eine Spendenquittung vorlegt,
in der das Datum des darauf vermerkten Freistellungsbescheides,
älter als 5 Jahre ist,
nicht anerkannt wird!

Das ist das Problem Frau Rohn, Sie haben 2001 einen Freistellungsbescheid bekommen.
Jede Spendenquittung muss das Datum und die Nummer des Freistellungbescheides enthalten,
5 Jahre nach dem Ausstelldatum des Bescheides (bei Ihnen also 2001 - 2006),
wird die Spendenquittung nicht mehr automatisch anerkannt.

Sie bräuchten schlicht und ergreifend,
eine Bestätigung der vorläufigen Bescheinigung,
sowie einen neuen Bescheid vom 01.07.07!

 

Leider erfahren wir nicht, wer oder was der Autor des ersten Absatzes ist.

Wir müssen es einfach mal so glauben,
kein Problem,
ist auch nicht wirklich was neues,
denn bereits am 14.05.07 erklärte 
der Verein in seiner Stellungnahme:

Erklärung02

Ja sicher 2006, kein Thema - obgleich dies sicher auch heute anders aussieht und eventuell noch mal unter Einbeziehung anderer Erkenntnisse geprüft wird - aber was ist mit 2007?

Das der Verein am 30.11.2001 einen Freistellungsbescheid erhalten hat, der normalerweise 5 Jahre gültig ist (aus diesem Grund auch der allgemeine Hinweis in dem Zitat bezüglich der 5 Jahres-Frist.

Nur leider fehlt jedwede Angabe zu dem aktuellen Bescheid,
aber das sollten wir doch da lesen können!

Diese Erklärung ist nicht nur lächerlich,
da wäre Schweigen besser gewesen.

Sie haben also am 16.04.2007 rückwirkend für alle vergangenen Jahre 
- und natürlich auch für 2006, denn selbiges ist ebenfalls vergangen -
Bescheide bekommen, oder sagen wir besser,
der Freistellungsbescheid vom 30.11.2001 ist nicht widerrufen worden.

Aber nochmals, was ist mit dem heute, dem jetzt,
dem 11.07.07 - also 11 Tage nach dem Ablauf des letzten vorläufigen Bescheides -
Kurz dem aktuellen das Sie uns doch versprochen haben.

 

Aber Frau Rohn,
sollte der Freistellungsbescheid fehlen
(und nach dem Sie nun dazu Stellung genommen haben, aber eben keinen vorweisen können,
und auch nicht mal behaupten einen solchen für 2007 zu besitzen)
betreten Sie eine neue Ebene Ihrer zahlreichen Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen.

Jede Spendenquittung die Sie dann ausstellen lassen Frau Rohn, die ist ein Betrug!

Lassen Sie uns dazu auch einmal aus diesem Schreiben von 1994 zitieren, was Sie zur Verschleierung angeführt haben. Dort steht ganz genau:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt.”

 (BMF-Schreiben vom 15.12.1994, BStBl I S. 884).

 

Jeder einzelne gespendete Euro,

jeder Euro von einem Patenschaftsbetrag,

jeder einzelne Euro Fördermitgliedsbeitrag ist dann ab 01.07.2007 umsatzsteuerpflichtig!

Nach den 19% MWSt bleiben 0,81 € die dann pauschal mit 40% zu versteuern sind.

 

So bleiben von jedem Euro gerade mal 48,6 Cent für die Tiere,

wobei, davon muss der Verein dann ja zuerst einmal die gewaltige Pacht an Sie Frau Rohn und Ihre Partnerin Frau Speidel entrichten. Dazu müssen dann ja schon mal 10.000,00 Euro Spenden kommen, bevor ein Euro für Energie, Wasser, und Angestellte verwendet werden kann.

 

Wir werden dies alles so nicht einfach durchgehen lassen.

 

Denn Frau Rohn, Frau Speidel, Herr Schumacher,

wir werden uns keinesfalls von solchen abstrusen und unverschämten Hausverboten beeindrucken lassen. Sicher hat Herr Schumacher in der Funktion seines „Nebenjobs“ bei der Polizei längst mitbekommen, dass die Gemeinde Wangen, die Straßenmeisterei, und auch die Polizei selbst, unsere vorgesehene Veranstaltung genehmigt hat.

Wir sind nicht an Krawall oder Aggressivität interessiert, Sie sollten bemerkt haben das wir anderes handeln, seriös arbeiten, rechtlich einwandfrei agieren.

 

Süffisante Bemerkungen in den Foren von Frau Noll und anonymen Unterstützern was aus unserer Veranstaltung geworden ist, sind ebenso armselig wie sie hilflos wirken.

Nicht wir haben gekniffen, ein solches verdrehen der Tatsachen und Abläufe, ist bei uns relativ sinnfrei. Frau Rohn, Sie haben sich in eine Veranstaltung geflüchtet, die bereits einen Monat zuvor Ihre Zusage hatte. Sie haben dort einfach die Planung umschmeißen lassen um eine Ausrede für die Absage des Familientages zu finden. Dass die dortigen Veranstalter nicht mal Fragen auf den wirklichen Termin Ihres Vortrages dort beantworten passt ins Bild. Selbst den „Gesunden Hunden“ ist das anscheinend schon so peinlich, dass alle Hinweise auf Ihr Erscheinen dort von der Internetseite gelöscht wurden.

Das Sie lieber im Saarland tingeln, als Spender und Freunde Ihres eigenen Vereins zu werben, ist zudem unwürdig für eine 1. Vorsitzende. Dass Sie und Ihr Team nicht in der Lage sind, einen simplen Familientag mit einer Vorbereitung von 2 Monaten, durchzuführen, lässt einen mit Schaudern an die Pflege und Betreuung der Ihnen anvertrauten Tiere denken.

 

Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, wir erwarten von Ihrer Seite aus einen neuen Termin für den Familientag. Sollten wir von Ihnen bis zum 29.07.07 keinen neuen Termin erkennen können, werden wir Ihnen einen vorschlagen.

Allerdings befürchten wir, dass dieser Vorschlag dann von Ihnen nur schwer abzulehnen ist.

 

Was die Gemeinnützigkeit angeht, werden wir versuchen dieses Problem auch ohne Ihre Unterstützung zu lösen.

 

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